BSR 55: Der Trugschluss der Verallgemeinerung

Als Fortsetzung zum einführenden Blog-Beitrag zu wirtschaftlichen Trugschlüssen und Irrtümern schauen wir uns an dieser Stelle den Trugschluss der Verallgemeinerung etwas genauer an.

Was Logiker den „Kompositionsirrtum“ oder auch Trugschluss der Verallgemeinerung nennen, ist die Annahme, was für einen Teil wahr ist, gelte auch für das Ganze. Ein Fußballfan in einem Fußballstadion beispielsweise kann zwar das Spiel besser sehen, wenn er aufsteht, aber wenn alle Zuschauer aufstehen, werden sie nicht alle besser sehen.

Viele wirtschaftspolitische Maßnahmen beruhen auf diesem Trugschluss, wenn Politiker einer bestimmten Gruppierung, einem Industriezweig, einem Land oder anderen Interessensgruppen helfen wollen, indem sie die Vorteile für sie so darstellen, als wären sie ein Nettonutzen für die gesamte Gesellschaft.

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