BSR 36: Zensur condensed

Die USA schreiben in ihrer Verfassung verschiedene Rechte der Bürger fest. Dazu zählen die Rede- bzw. Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit. In ihrem ersten Verfassungszusatz heißt es, dass es der Regierung untersagt ist, ein Gesetz zu erlassen, das die Rede- oder Pressefreiheit einschränkt.

„Congress shall make no law […] abridging the freedom of speech, or of the press […]“.

Das hindert diese Regierung oder ihre Behörden natürlich nicht daran, eine andere Regierung zu ermutigen, einen Journalisten wegen der Veröffentlichung der Wahrheit einzusperren, aber das ist ein anderes Thema.

Auch die Europäische Menschenrechtskonvention unterstützt das Recht auf freie Meinungsäußerung. In Artikel 10 Abs. 1 heißt es:

„Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben […].“

Sie hält sich allerdings in Absatz 2 eine Hintertür offen, die Ausübung dieser Freiheit unter bestimmten Bedingungen einzuschränken.

„Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden […]“

Im UN-Sozialpakt wird in Artikel 13 das Recht eines jeden auf Bildung festgeschrieben.

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. Sie stimmen ferner überein, dass die Bildung es jedermann ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muss.“ „BSR 36: Zensur condensed“ weiterlesen

BSR 18: Über die Seriosität medialer Berichterstattung in Corona-Zeiten

SARS-CoV2, COVID-19 oder einfach nur Corona?

Positiv Getestete, Infizierte, Erkrankte oder einfach nur Corona-Fälle?

Worin besteht der Unterschied? Sollte im Rahmen der medialen Berichterstattung unterschieden werden? Sagt die Unterscheidung der Begrifflichkeiten in der medialen Berichterstattung womöglich etwas über die Seriosität eben dieser Berichterstattung aus?

SARS-CoV2 als Name des Virus.

COVID-19 als Name der Erkrankung, die durch das Virus SARS-CoV2 verursacht wird.

Corona als Name einer Virenfamilie, zu der neben dem Virus SARS-CoV2 auch zahlreiche andere Corona-Viren gehören.

Positiv Getestete als Anzahl der Menschen mit einem positiven Testergebnis.

Infizierte als Anzahl der Menschen, die mit dem SARS-CoV2 Virus infiziert sind.

Erkrankte als Anzahl der Menschen, die an COVID-19 erkrankt sind.

Corona-Fälle als undifferenzierte Pauschalierung, die positiv Getestete, Infizierte und Erkrankte in einen Topf wirft.

Gerade in Krisenzeiten kommt einer präzisen Begriffsverwendung in der medialen Berichterstattung eine elementare Bedeutung zu – lässt sich doch daran in der Regel gut ablesen, welche Intention der Autor respektive die Medienanstalt verfolgt. Liegt der Fokus auf Aufklärung, sollte begrifflich sauber differenziert werden. Wird begrifflich nicht sauber differenziert, ist davon auszugehen, dass der Fokus eher auf der Manipulation der Meinung des geneigten Medienkonsumenten liegt oder auf der schlichten Gier nach Zuschauern, Lesern oder einfach nur „Klicks“. Alternativ kann es natürlich auch schlicht journalistische oder fachliche Inkompetenz sein.

Warum ist eine saubere begriffliche Differenzierung wichtig?

Am 11.7.2020 war im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und zahlreichen anderen Medien folgende Schlagzeile zu lesen:

„Wieder neuer Höchstwert in den USA: Mehr als 66.000 Corona-Neuinfektionen an einem Tag“

Ist diese Aussage faktisch-inhaltlich richtig? Ist die Zahl der Neuinfektionen in den USA wirklich bekannt? Um eine solche Aussage treffen zu können, müsste jeden Tag für alle rund 330 Mio. Einwohner der USA die Anzahl der infizierten Menschen bekannt sein. Das hieße, es müssten jeden Tag 330 Mio. Tests durchgeführt werden und die Testergebnisse müssten eine Zuverlässigkeit von 100% aufweisen, damit die Anzahl der neu Infizierten auf Tagesbasis ermittelt werden kann. Nach letzten Medienberichten liegt die Anzahl der täglich durchgeführten Test in den USA bei 600.000, nicht bei 330 Millionen.

Welches Faktum liefert die Zahl der „mehr als 66.000 Corona-Neuinfektionen an einem Tag“ also wirklich? „BSR 18: Über die Seriosität medialer Berichterstattung in Corona-Zeiten“ weiterlesen

BSR 5: Russiagate Februar 2018

Seit über einem Jahr versuchen bestimmte Kreise in Washington Präsident Donald Trump eine Verbindung zu Russland nachzuweisen, die dem Zweck gedient haben soll, die Wahl 2016 zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Bis heute ist Sonderermittler Robert Mueller dafür jeden Beweis schuldig geblieben.

Was stattdessen herausgekommen ist, ist, dass Russland in der Tat „aktiv“ gewesen ist, aber etwas anders als vermutet. Es gab offenbar eine gezielte Verbreitung von Links durch russische Absender, insbesondere über Twitter, auf Berichte in den sog. Mainstream Medien der USA. Diese Berichte werden allesamt als inhaltlich korrekt bezeichnet, sind also keine Fake News! Es sind aber offenbar Berichte, die Donald Trump in ein besseres Licht gerückt haben als Hillary Clinton. Das „Vergehen“ seitens Russland besteht also darin, auf Fakten hingewiesen und sie dadurch stärker in den Fokus gerückt zu haben, die in den Mainstream Medien bereits publiziert worden waren.

Washington Post vom 15.2.2018: Russia used mainstream media to manipulate American voters

Was ebenfalls herausgekommen ist, ist, dass eine viel größere Einflussnahme auf die Präsidentschaftswahl 2016 bestimmten Kreisen um Hillary Clinton zuzurechnen ist. Ich erinnere nur an den Skandal innerhalb der Demokratischen Partei (Democratic National Committee DNC), als Bernie Sanders ausgebootet wurde. Die Vorsitzende des DNC, Debbie Wasserman-Schultz, wurde dadurch zum Rücktritt gezwungen und tags darauf von Hillary Clinton als ihre persönliche Wahlkampfmanagerin für ihre Wahlkampfkampagne gleich wieder eingestellt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. „BSR 5: Russiagate Februar 2018“ weiterlesen