Aus gegebenem Anlass erscheint es zweckmäßig, einige Highlights des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu zitieren, um sie bei dem ein oder anderen Bürger und vor allem bei dem ein oder anderen öffentlichen Mandatsträger wieder ins Gedächtnis zu rufen.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
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