BSR 99: Das Handbuch zur Lähmung der Meinungsfreiheit*

Wenn legale politische Ausdrucksformen als „grenzwertig“ etikettiert werden und sich damit die Grenze zwischen Extremismusbekämpfung und politischer Inhaltskontrolle gefährlich verschiebt.

Es beginnt mit einem unscheinbaren Begriff: „Borderline Content“. Grenzwertige Inhalte. Nicht verboten. Nicht strafbar. Nicht gewalttätig.

Aber offenbar problematisch genug, dass sich ein vom europäischen Politikbetrieb getragenes Forum Gedanken darüber macht, wie Social Media Plattformen mit ihnen umgehen sollen.

Das Ergebnis heißt „Handbook of Borderline Content in Relation to Violent Extremism“. Herausgegeben vom EU Internet Forum im Jahr 2023.

Und plötzlich steht eine Frage im Raum, die sich nicht mit technokratischen Formeln wegmoderieren lässt:

„Wer entscheidet eigentlich, welche legale politische Meinung „problematisch“ ist, so dass sie aus dem digitalen öffentlichen Raum verschwinden soll?

Die Europäische Kommission beschreibt selbst, dass es bei „grenzwertigen Inhalten“ um Inhalte geht, die legal, aber möglicherweise „schädlich“ sind und zur Radikalisierung beitragen könnten. Das Handbook liefert Plattformen Beispiele und Definitionen für die „Inhaltsmoderation“. (EU-Sprech: schädlich = gegen das gewünschte Narrativ; Moderation = Kontrolle)

Genau hier liegt der Sprengstoff. Denn damit geht es nicht mehr nur um Terrorpropaganda. Nicht mehr nur um konkrete Gewaltaufrufe. Nicht mehr nur um eindeutig illegale Inhalte.

Es geht um den Graubereich.

Und in diesem Graubereich finden sich politische Ausdrucksformen, die in einer freien Gesellschaft zum Alltag gehören: „populist rhetoric“, „anti-government/anti-EU“-Content, „anti-elite“-Content, politische Satire und „meme subculture“. Auch migrations- und LGBT-bezogene Inhalte werden in den einschlägigen Kategorien aufgeführt.

Noch einmal zum Mitschreiben: Regierungskritik. EU-Kritik. Elitenkritik. Populistische Rhetorik. Politische Satire. Memes werden im Handbook als grenzwertige Inhalte klassifiziert. Das sind keine exotischen Randphänomene. Das ist Politik. Das ist Wahlkampf. Das ist Opposition.

Das ist der Stoff, aus dem demokratische Auseinandersetzung besteht. Und genau dieser Stoff wird in einen Rahmen gestellt, der im Handbook mit „violent extremism“ überschrieben ist. 

Und nein, das ist keine Kleinigkeit. Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur:

„Ist dieser Satz gesetzlich verboten?“

Sondern: „Was geschieht mit ihm, wenn mächtige Plattformen ihn auf Druck der EU als potenziell gefährlichen Grenzfall behandeln müssen?“

Wenn ein Beitrag nicht gelöscht, aber weniger sichtbar gemacht wird, ist er dann wirklich frei verfügbar?

Wenn ein politisches Meme nicht verboten, aber algorithmisch aussortiert wird, hat der Bürger dann noch dieselbe Reichweite?

Wenn Regierungskritik nicht strafbar ist, aber als mögliches Radikalisierungsrisiko kategorisiert wird, wie verändert das die Bereitschaft, sie überhaupt noch zu äußern?

Hier beginnt die eigentliche politische und gesellschaftliche Gefahr. Nicht mit dem Polizisten vor der Haustür. Sondern mit dem unsichtbaren Filter zwischen Bürger und Öffentlichkeit.

Die stille Macht der Plattformen

Das EU Internet Forum bringt öffentliche Stellen, Strafverfolgungsbehörden, Technologieunternehmen und weitere Akteure zusammen. Die Kommission beschreibt die Zusammenarbeit ausdrücklich als Teil ihrer Bemühungen, terroristische und extremistische Inhalte online zu bekämpfen und Plattformen bei der „Moderation“ zu unterstützen. (Nochmal zur Erinnerung – EU-Sprech: Moderation = Kontrolle)

Das klingt nach Sicherheitsverwaltung. Doch Meinungsfreiheit ist keine Verwaltungsfrage. Sie ist eine Machtfrage. Denn wer festlegt, welche Inhalte als riskant gelten, beeinflusst zwangsläufig, welche Inhalte sichtbar bleiben. Und wer festlegt, welche Inhalte sichtbar bleiben, beeinflusst den politischen Diskurs.

Das muss nicht einmal durch ein formelles Verbot geschehen. Es reicht, wenn eine Plattform irgendwann entscheidet: Dieser Inhalt ist legal – aber lieber nicht verbreiten. Dies wird umso wahrscheinlicher, je höher die Sanktionen bei Verstoß gegen bewusst unscharf formulierte Regelungen sind. Als Ergebnis der Risikominimierung eines Wirtschaftsunternehmens.

Genau deshalb ist die Kategorie „legal, aber schädlich“ demokratiefeindlich und so heikel. Denn „schädlich“ ist keine juristische Kategorie.

Was für den einen eine gefährliche Radikalisierungsbotschaft ist, kann für den anderen eine zugespitzte politische Kritik sein.

Was für den einen „Hass“ ist, kann für den anderen eine polemische, aber zulässige Auseinandersetzung mit Migration, Religion oder Politik sein.

Was für den einen „populistische Rhetorik“ ist, kann für Millionen Wähler schlicht Wahlkampf sein.

Und Satire? Satire lebt gerade davon, Grenzen zu überschreiten.

Der gefährlichste Satz lautet: „Es geht doch um unser aller Sicherheit“.

Natürlich muss eine Demokratie ihre Bürger vor Terrorismus schützen. Natürlich muss sie Gewalt bekämpfen. Natürlich muss sie verhindern, dass Terrororganisationen ihre Propaganda massenhaft verbreiten.

Aber genau deshalb muss die Grenze messerscharf sein. Denn wer die Kategorie des Extremismus immer weiter ausdehnt, erreicht irgendwann etwas, das mit Extremismusbekämpfung nur noch wenig zu tun hat:

Er beginnt, den politischen Meinungskorridor selbst zu beschneiden.

Spätestens an diesem Punkt sollten wir alle hellhörig werden. Nicht weil jedes einzelne Beispiel im Handbook automatisch zensiert wird. Sondern weil hier ein Denkschema sichtbar wird:

Erst wird eine politische Äußerung als „grenzwertig“ eingeordnet.

Dann wird sie als potenzieller Radikalisierungsfaktor beschrieben.

Anschließend bekommt die Plattform Empfehlungen zum Umgang damit.

Und irgendwann ist es für den Bürger kaum noch nachvollziehbar, warum seine Äußerung zwar legal, aber praktisch unsichtbar geworden ist.

Das ist die schleichende Zensur. Nicht die Zensur des Gesetzbuchs. Sondern die Zensur der Reichweite.

Eine Demokratie darf ihre Bürger nicht vor ihren eigenen Meinungen schützen. Wenn Regierungskritik und politische Satire ausdrücklich verteidigt werden müssen, nachdem sie in einem Handbuch über „violent extremism“ auftauchen, ist bereits etwas schiefgelaufen.

Eine freie demokratische Gesellschaft sollte nicht erklären müssen, warum Kritik an der Regierung grundsätzlich legitim ist. Die Legitimität von Regierungskritik ist der Default, der Ausgangszustand, die Regel, nicht die Ausnahme.

Das eigentliche Warnsignal besteht darin, die politische Dimension kleinzureden. Denn das Handbook steht für eine Entwicklung, bei der nicht mehr nur gefragt wird: Ist diese Äußerung illegal? Sondern zunehmend: Könnte diese Äußerung gefährlich werden?

Das klingt oberflächlich betrachtet vernünftig. Bis man sich fragt: Gefährlich für wen? Und: Wer entscheidet, was gefährlich ist?

Eine Demokratie, die ihre Freiheit ernst nimmt, muss gerade bei solchen Fragen unbequem werden.

Sie muss Regierungskritik aushalten.

Sie muss schlechte Argumente aushalten.

Sie muss Provokation aushalten.

Sie muss geschmacklose Satire aushalten.

Sie muss politische Memes aushalten.

Und sie muss sogar Ansichten aushalten, die sie selbst für falsch, unerquicklich oder gefährlich hält – solange die rechtlichen Grenzen eingehalten werden.

Denn Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass nur vernünftige Menschen vernünftige Dinge sagen dürfen. Meinungsfreiheit bedeutet, dass die Macht nicht darüber entscheidet, welche Meinung gesellschaftlich sichtbar sein darf.

Genau deshalb sollte das „Handbook of Borderline Content“ nicht als belangloses technokratisches Papier abgetan werden.

Es ist ein Dokument über Macht. Über Kategorien. Über Plattformen. Über politische Sichtbarkeit. Und über eine Grenze, die jede freie Gesellschaft mit äußerster Vorsicht behandeln muss:

Über die Grenze zur Zensur.

Wenn diese Grenze eines Tages nicht mehr klar erkennbar ist, wird es nicht plötzlich still werden. Es wird nur nach und nach schwieriger werden zu erkennen, warum bestimmte Stimmen nicht mehr zu hören sind.

Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit!


*Interessanterweise ist das „Handbook of Borderline Content in Relation to Violent Extremism“ als vollständiges Dokument zum Zeitpunkt der Erstellung des Blog-Beitrags nicht öffentlich im Internet zugänglich. Die größte Nähe zum Inhalt verspricht dieser Quelle:

Saltman, Erin; Hunt, Micalie (2023): Borderline Content: Understanding the Gray Zone. Global Internet Forum to Counter Terrorism (GIFCT), Beitrag zum EU Internet Forum Handbook on Borderline Content in Relation to Violent Extremism.