BSR 98: Demokratie leben?

Wer entscheidet, was man sagen darf?

Wer diese Frage für legitim hält und sich in den Deutungsrahmen begibt, den sie aufspannt, und in ihm argumentiert, offenbart damit seine fortgeschrittene mediale Indoktrination, die wie selbstverständlich zu einem Mangel an Demokratieverständnis führt.

Die richtige Frage lautet: Wer entscheidet, was man nicht sagen darf? Die banale Antwort darauf lautet: das Gesetz. Das heißt im Umkehrschluss, man darf alles sagen, was nicht gesetzlich verboten ist, egal wie geschmacklos, dumm oder provokativ es ist.

Dieser Blog-Beitrag zeigt auf, wie aus der sogenannten „Zivilgesellschaft“ ein staatlich finanziertes Vorfeld politischer Macht geworden ist.

„Demokratie leben!“ klingt wie ein Programm, gegen das ein Demokrat schwer etwas haben kann. Wer möchte nicht, dass Demokratie lebt?

Doch hinter dem harmlosen Namen verbirgt sich eine politische Infrastruktur, die weit über klassische politische Bildung hinausgeht. Der Bund finanziert nicht einfach ein paar Bürgerinitiativen. Er finanziert ein Netzwerk von Organisationen, das gesellschaftliche Konflikte definiert, Kategorien für „Hass“, „Desinformation“, „Extremismus“ oder „Diskriminierung“ entwickelt, Multiplikatoren ausbildet, Meldestellen betreibt und einen privilegierten Zugang zu den Moderationssystemen großer Internetplattformen besitzt.

Das Entscheidende ist nicht die Förderung, sondern die Struktur. Und die wirft eine unangenehme Frage auf:  

„Was passiert mit der Meinungsfreiheit, wenn nicht mehr der Staat entscheidet, was nicht gesagt werden darf, sondern ein Netzwerk staatlich finanzierter und staatlich privilegierter Akteure daran mitwirkt, was als „problematische Äußerung“ identifiziert, gemeldet, öffentlich markiert und schließlich von Plattformen entfernt wird?“

Das ist zwar keine klassische Zensur, aber es entfaltet dieselbe Wirkung. Und genau dieser Unterschied macht den Unterschied.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ läuft seit 2015 und befindet sich seit 2025 in seiner dritten Förderperiode. Nach eigener Darstellung fördert es „zivilgesellschaftliches Engagement“ für Demokratie und Vielfalt sowie die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung. Seit 2026 wird das Programm nach einer Bestandsaufnahme weiterentwickelt; künftig sollen Demokratiebildung, Extremismusprävention und der digitale Raum stärker im Mittelpunkt stehen.

Das klingt nach klassischer Demokratieförderung. Aber was wird wirklich gefördert?  

2026 fließen beispielsweise im Kooperationsverbund „toneshift – Netzwerk gegen Hass im Netz und Desinformation“ 625.000 Euro an Das NETTZ, jeweils rund 425.000 Euro an HateAid, die Jugendstiftung Baden-Württemberg, Neue deutsche Medienmacher*innen und CRI sowie rund 335.000 Euro an die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur.

Das sind keine Peanuts. Vor allem handelt es sich nicht um die Finanzierung eines einzelnen Projekttages. „Demokratie leben!“ bezeichnet diese Ebene selbst als „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“.

Der Staat finanziert also nicht nur Aktivitäten. Er finanziert Strukturen. Nämlich die Strukturen der sogenannten „Zivilgesellschaft“.

Im politischen Sprachgebrauch wird „Zivilgesellschaft“ gerne wie ein moralisches Gütesiegel verwendet:

Staat = Macht

Zivilgesellschaft = engagierte Bürger

Doch das ist eine Verdrehung, die kaum weiter von der Wahrheit entfernt sein könnte.

Bei Antonio Gramsci ist „Zivilgesellschaft“ gerade nicht einfach die Summe guter, engagierter Bürger. Sie ist der gesellschaftliche Raum, in dem Hegemonie hergestellt wird: Schule, Medien, Parteien, Kirchen, Verbände, kulturelle Institutionen und andere Organisationen tragen dazu bei, bestimmte Vorstellungen von der Welt als selbstverständlich erscheinen zu lassen.

Die politische Macht sitzt deshalb nicht nur im Parlament und im Ministerium. Sie sitzt auch dort, wo entschieden wird,

  • welche Begriffe verwendet werden,
  • welche Probleme sichtbar gemacht werden,
  • welche Verhaltensweisen als normal gelten,
  • welche als problematisch gelten,
  • und welche gesellschaftlichen Gruppen als demokratisch oder undemokratisch erscheinen.

Das ist der entscheidende Punkt: Wer den gesellschaftlichen „common sense“ prägt, verfügt über politische Macht, auch wenn er kein staatliches Amt innehat.

Und genau deshalb lohnt sich ein Blick auf das, was „Demokratie leben!“ unter dem Etikett „Zivilgesellschaft“ aufbaut.

Man muss die geförderten Organisationen nicht einmal politisch bewerten. Es reicht, ihre Aufgaben zu betrachten. Das Programm finanziert unter anderem Strukturen gegen:  

  • Rechtsextremismus,
  • Linksextremismus,
  • Islamismus,
  • Antisemitismus,
  • Antifeminismus,
  • Rassismus,
  • LSBTIQ*-Feindlichkeit,
  • Hass im Netz,
  • Desinformation und
  • weitere Formen sogenannter menschen- und demokratiefeindlicher Bestrebungen.

Das bedeutet: Diese Organisationen entscheiden nicht darüber, was nach dem Strafgesetzbuch verboten ist. Aber sie tragen dazu bei, gesellschaftliche Phänomene zu benennen, zu kategorisieren, zu erfassen und zu bearbeiten. Sie etikettieren.

Das ist Macht. Nicht die Macht eines Polizisten. Nicht die Macht eines Richters. Sondern Definitionsmacht.

Diese Definitionsmacht bleibt nicht im Seminarraum. Die geförderten Organisationen arbeiten mit Multiplikatoren und Bildungseinrichtungen. Das betrifft unter anderem Kinder- und Jugendbildung, pädagogische Fachkräfte, Kommunen und weitere institutionelle Akteure.

Damit entsteht eine bemerkenswerte Kette:

Begriff → pädagogisches Konzept → Ausbildung von Multiplikatoren → Anwendung in Schulen, Jugendhilfe, Kommunen und anderen Institutionen → gesellschaftliche Normalisierung bestimmter Kategorien.

Das ist genau die Art von gesellschaftlicher Vorfeldarbeit, mit der sich Hegemonie verfestigen lässt.

Dafür braucht es nicht einmal die Unterstellung einer Verschwörung. Im Gegenteil: Die Beteiligten können völlig überzeugt davon sein, etwas Gutes zu tun. Die Frage ist nicht die Absicht des einzelnen Sozialpädagogen. Die Frage ist die institutionelle Wirkung.

Irgendwann geht es aber nicht mehr nur darum, Bürger über Demokratie aufzuklären. Es geht darum, Äußerungen zu erfassen und zu bewerten.

Ein Beispiel ist die Meldestelle REspect! der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Die Jugendstiftung ist 2026 mit rund 425.000 Euro im Rahmen von „Demokratie leben!“ für „REspect! im Netz“ gefördert. [1] Das Projekt ist Teil des bundesweiten Verbunds „toneshift“.

Und REspect! ist zugleich etwas Besonderes: Die Meldestelle wurde von der Bundesnetzagentur als sogenannter Trusted Flagger zertifiziert. Damit kommen wir in eine völlig neue institutionelle Zone.

Der Digital Services Act (DSA) sieht sogenannte Trusted Flagger vor. Die Bundesnetzagentur erklärt ausdrücklich: „Meldungen von Trusted Flaggern werden mit Priorität geprüft.“

Trusted Flagger werden vom Digital Services Coordinator zertifiziert und müssen ihre Tätigkeit sorgfältig, genau und objektiv ausüben.

In Deutschland sind derzeit unter anderem REspect! und HateAid als Trusted Flagger zertifiziert.

Der Staat selbst löscht keinen Beitrag. Auch ein Trusted Flagger kann einen Beitrag nicht eigenmächtig löschen. Aber seine Meldung hat institutionell mehr Gewicht als die Meldung eines gewöhnlichen Nutzers.

Damit wurde eine neue Zwischeninstanz etabliert. Nicht der Staat entscheidet unmittelbar über die Löschung. Aber der Staat entscheidet, welche nichtstaatlichen Organisationen einen privilegierten Zugang zum Meldesystem der Social Media Plattformen erhalten. Danach entscheidet die Plattform.

Das ist juristisch betrachtet keine staatliche Zensur. Aber es entsteht dieselbe Wirkung durch eine staatlich zertifizierte „zivilgesellschaftliche“ Instanz.

Die Jugendstiftung Baden-Württemberg erhält 2026 über „Demokratie leben!“ rund 425.000 Euro für „REspect! im Netz“. [1]

HateAid erhält im selben Programm ebenfalls rund 425.000 Euro für den Verbund „toneshift“. [1]

HateAid ist zugleich als Trusted Flagger zertifiziert.

Damit stehen wir vor einer Struktur, die sich nicht mehr mit dem Satz beschreiben lässt: Der Staat fördert die „Zivilgesellschaft“.

Präziser wäre: Der Staat finanziert Organisationen, die an der gesellschaftlichen Definition vermeintlich „problematischer Inhalte“ arbeiten, und verleiht einigen von ihnen zugleich einen privilegierten Status bei der Meldung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte an Plattformen.

Das ist eine politische Machtstruktur. Und die Frage ist nicht, ob sie existiert. Sie existiert. Die Frage ist, wie sie eingesetzt wird und welche Wirkung sie entfaltet.

Der Digital Services Act bezieht die besondere Funktion der Trusted Flagger auf rechtswidrige Inhalte. Die Bundesnetzagentur beschreibt sie ausdrücklich als Organisationen, die auf das Erkennen und Melden solcher Inhalte spezialisiert sind. So die Theorie.

„Hass“ ist nicht automatisch rechtswidrig. Es ist ein moralisches Etikett, das in keinem Strafgesetz beschreiben ist.

„Desinformation“ ist nicht automatisch rechtswidrig. Auch dies ist ein moralisches Etikett, das in keinem Strafgesetz beschrieben ist.

Eine kontroverse politische Meinung ist nicht automatisch rechtswidrig.

Die Frage der Rechtswidrigkeit hängt an konkreten gesetzlichen Tatbeständen.

Damit entsteht eine Grenze, die politisch hochsensibel ist: Was geschieht mit all den Äußerungen, die gesellschaftlich als Hass oder Desinformation etikettiert werden könnten, aber trotzdem legal sind?

Genau dort liegt der Meinungskorridor.

Die ehemalige Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung dokumentierte ausdrücklich auch Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Die Meldestelle sollte ein bislang nicht systematisch erfasstes „Dunkelfeld“ sichtbar machen.

Das ist keine Strafverfolgung. Es bedeutet: Eine Organisation sammelt gesellschaftliche Äußerungen und Vorfälle, ordnet sie einer politischen Kategorie zu, dokumentiert sie, und macht daraus eine gesellschaftliche Problemlage.

Das ist gesellschaftliche Klassifikation, Etikettierung, bis hin zur Stigmatisierung und soziale Kontrolle. Soziale Kontrolle ist nicht dasselbe wie Strafrecht. Die entscheidende Macht liegt deshalb nicht beim Löschknopf.

Wer bei der Frage nach Zensur ausschließlich fragt: Hat der Staat diesen Beitrag gelöscht, hat die moderne Machtstruktur weder untersucht und erst recht nicht verstanden.

Denn die Wirkung setzt vorher ein.

Stell dir einen Bürger vor, der eine kontroverse Meinung formulieren möchte. Er weiß:

  • Es gibt Meldestellen.
  • Bestimmte Organisationen beobachten soziale Netzwerke.
  • Einige Organisationen sind staatlich gefördert.
  • Einige sind als Trusted Flagger zertifiziert.
  • Plattformen müssen deren Meldungen priorisiert behandeln.
  • Beiträge können gelöscht oder eingeschränkt werden.
  • Äußerungen können öffentlich als „Hass“, „Desinformation“, „extremistisch“ oder „demokratiefeindlich“ etikettiert werden.
  • Und je nach Kontext können daraus soziale oder berufliche Konflikte entstehen.

Dann muss niemand sagen: „Du darfst das nicht schreiben.“ Es reicht, wenn der Bürger denkt: „Vielleicht sollte ich das lieber nicht schreiben.“

Das ist der sogenannte Chilling Effect – zu Deutsch: Einschüchterungseffekt. Und genau dieser Effekt ist für das Verständnis der Tragweite der Wirkung wesentlich interessanter als die Zahl der tatsächlich gelöschten Beiträge.

Denn Selbstzensur ist die effizienteste Zensur. Eine Regierung, die eine Million Menschen wegen ihrer Äußerungen bestrafen möchte, hätte ein logistisches Problem. Eine Gesellschaft, in der eine Million Menschen gelernt haben, bestimmte Dinge besser nicht zu sagen, braucht keine Million Sanktionen. Einige öffentlich sichtbare Fälle sind ausreichend. Der Mechanismus lautet:

Sanktion einzelner → Beobachtung durch viele → Erwartung möglicher Sanktion → Selbstkontrolle → Verengung des Diskurses.

Das ist keine juristische Definition von Zensur. Es ist die Beschreibung einer hochgradig effektiven Zensurwirkung. Gerade weil die Wirkung über Erwartungen läuft, ist sie sehr viel größer als die Zahl der tatsächlichen Löschungen.

Der Staat muss dafür nicht einmal selbst handeln. Das ist der entscheidende Unterschied zur klassischen Zensur. Das Modell sieht so aus:

Staat finanziert Infrastruktur. Sogenannte „zivilgesellschaftliche“ Organisation definiert und identifiziert sogenannte „problematische Inhalte“. Sie etikettiert. Trusted Flagger meldet. Plattform prüft prioritär. Plattform entscheidet über Löschung oder Einschränkung. Öffentlichkeit beobachtet. Bürger passt Verhalten an.

Der Staat selbst muss nirgendwo anordnen: „Löschen Sie diesen Beitrag.“ Dadurch trägt eine staatlich finanzierte und mitgestaltete Infrastruktur zur Veränderung des Meinungsklimas bei.

Viele dieser Organisationen sind keine neutralen technischen Dienstleister. Sie vertreten politische Positionen. Das ist nicht verwerflich.

HateAid betreibt politische Interessenvertretung und veröffentlicht Stellungnahmen zu Fragen der Regulierung digitaler Plattformen und des Digital Services Act.

Die Amadeu Antonio Stiftung positioniert sich ebenfalls ausdrücklich zu aktuellen politischen Fragen.

Das ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Die entscheidende Frage lautet: Wie sinnvoll ist es, politische Akteure mit staatlichen Mitteln auszustatten, wenn sie gleichzeitig an der Definition dessen mitwirken, was als etikettierbar gilt?

Welche Weltanschauungen, Organisationen und politischen Milieus verfügen insgesamt über Zugang zu dieser staatlich finanzierten Definitions- und Infrastrukturmacht?

Eine liberale Demokratie braucht keine staatliche Garantie, dass nur neutrale Menschen politische Macht ausüben. Menschen dürfen links sein. Menschen dürfen rechts sein. Menschen dürfen konservativ, liberal, sozialistisch, libertär, religiös oder religionskritisch sein. Auch NGOs dürfen politisch sein.

Das Problem beginnt dort, wo staatliche Finanzierung und institutionelle Privilegierung mit einer Definitionsmacht über den demokratischen Diskurs zusammentreffen. Dann muss die Frage gestellt werden:

Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Wer überprüft die Kategorien?

Wer überprüft die Meldungen?

Wer überprüft die politische Ausgewogenheit?

Wer überprüft Fehlmeldungen?

Wer schützt den Bürger vor einer falschen Einstufung?

Und vor allem: Wer schützt die demokratische Gesellschaft davor, dass „Demokratieförderung“ zur anti-demokratischen politischen Vorfeldorganisation wird?

Und weiter: Wer prägt den gesellschaftlichen common sense?

Wer bestimmt, welche Begriffe selbstverständlich sind?

Wer definiert die Grenze zwischen „normaler“ und „problematischer“ Politik?

Wer verfügt über Schulen, Medien, kulturelle Institutionen und gesellschaftliche Organisationen?

Und wer kann diese Deutungen schließlich in institutionelle Konsequenzen übersetzen?

Der Begriff „Zivilgesellschaft“ suggeriert: Zivilgesellschaft = Gesellschaft.

Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Eine NGO ist nicht „die Bevölkerung“. Ein Verband ist nicht „das Volk“. Eine Stiftung ist nicht „die Gesellschaft“.

Es handelt sich um organisierte Akteure mit eigenen Interessen, Weltbildern und Machtressourcen.

Wenn der Staat diese Akteure finanziert, werden sie dadurch nicht automatisch zu Staatsorganen. Aber die Grenze zwischen Staat und Gesellschaft wird institutionell besetzt.

Ein prominenter historischer Bezug ist Anetta Kahane, die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung. Die Stiftung bestätigt selbst, dass Kahane als junge Frau als Inoffizielle Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR tätig war. Das ist ein historisch relevanter Fakt.

Aber daraus folgt nicht, dass heutige Meldestellen Stasi-Instrumente seien. Die heutige Struktur ist bereits politisch relevant, ohne dass man irgendeine historische Kontinuität behaupten muss. Staatliche Finanzierung + Definitionsmacht + Meldestrukturen + privilegierter Plattformzugang reichen als Untersuchungsgegenstand völlig aus.

Eine Demokratie muss nicht nur ihre Bürger vor Gewalt schützen. Sie muss auch die Bedingungen des politischen Streits schützen. Dazu gehört das Recht,

  • die Regierung zu kritisieren,
  • Mehrheitsmeinungen zurückzuweisen,
  • Minderheitenmeinungen zu vertreten,
  • politische Tabus infrage zu stellen,
  • sich zu irren,
  • zu provozieren,
  • und Dinge zu sagen, die andere für geschmacklos oder falsch halten.

Natürlich gibt es Grenzen. Die sind strafrechtlich definiert. Volksverhetzung ist keine geschützte Meinung. Eine konkrete Morddrohung ist keine geschützte Meinung. Verleumdung ist nicht grenzenlos geschützt.

Aber zwischen strafbar und von Machthabern unerwünscht liegt ein riesiger Raum. Und genau dieser Raum ist die eigentliche Arena demokratischer Politik.

Deshalb darf die Debatte nicht lauten: „Bist du für Demokratie oder gegen Demokratie leben!?“

Das ist rhetorisch bequem, aber intellektuell wertlos.

Die vermeintlich richtige Frage lautet: Welche institutionellen Grenzen gibt es für staatlich finanzierte Akteure, die den demokratischen Meinungskorridor definieren und gezielt weltanschaulich beeinflussen?

Und gleich danach: Welche Mechanismen verhindern, dass legale politische Positionen durch die Kombination aus Klassifikation, Meldung, öffentlicher Etikettierung und institutioneller Sanktionierung aus dem Diskurs gedrängt werden?

Und schließlich: Wie wird gemessen, ob Demokratieförderung tatsächlich mehr demokratische Beteiligung erzeugt – oder ob sie einen Teil der Bevölkerung lediglich dazu bringt, bestimmte Meinungen nicht mehr zu äußern?

Daher lautet die tatsächlich richtige Frage: Wozu braucht es in einer wirklichen Demokratie derartige staatlich finanzierte Akteure überhaupt, wenn nicht zur gezielten Einengung des politischen Diskurses?

Das sind Fragen einer liberalen Demokratie. Demokratie lebt vom Streit.

Der vielleicht größte Irrtum liegt im Namen selbst. Demokratie lebt nicht davon, dass alle dasselbe für demokratisch halten. Sie lebt davon, dass Menschen darüber streiten können. Sie lebt davon, dass eine Regierung kritisiert werden darf. Dass eine Opposition unbequem sein darf. Dass gesellschaftliche Mehrheiten sich irren können. Dass Minderheiten ihre Mehrheitsfähigkeit erst noch erkämpfen dürfen. Und dass Bürger nicht ständig darüber nachdenken müssen, ob ihre legale politische Äußerung ihnen später zum Nachteil gereichen könnte.

„Demokratie leben!“ könnte durchaus ein sinnvolles Ziel verfolgen. Aber Demokratie darf nicht mit der Herstellung eines bestimmten demokratischen Bewusstseins verwechselt werden.

Und eine staatlich finanzierte sogenannte „Zivilgesellschaft“ darf nicht dadurch unangreifbar werden, dass sie sich selbst zur Verteidigerin der Demokratie erklärt.

Die entscheidende Macht liegt dort, wo die Zensurwirkung entsteht: Im Kopf des Bürgers, der sich fragt, ob er sich das Sagen noch leisten kann. Das ist der Meinungskorridor, für den es sich zu kämpfen lohnt. Nicht erst, wenn die Tür zugeschlagen wird. Sondern schon dann, wenn die Menschen anfangen, freiwillig davor stehenzubleiben.


Quellen

[1] Demokratie leben!